Covid-19-Impfung in der Apotheke
IMPFTAGE: Immer DIENSTAGS und DONNERSTAGS zu den regulären Öffnungszeiten ohne Voranmeldung. Eine Terminvereinbarung ist weiterhin sowohl online als auch telefonisch möglich. Bitte beachten Sie, dass die letzte Impfung am Vormittag um 12.45 Uhr und am Nachmittag um 18.15 Uhr stattfindet.
Am 11. Dezember 2021 wurde das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die wesentlichen Änderungen sind bereits am 12. Dezember 2021 in Kraft getreten. Aufgrund einer Änderung im Infektionsschutzgesetz (§ 20b) wurde der impfberechtigte Personenkreis um Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker erweitert.
IMPF- UND TESTSTATION APOTHEKE MÜNSTER
Mainstr. 45
70376 Stuttgart
Tel.: 0711 – 591531
Fax: 0711 – 592435
www.apothekemuenster.de
E-Mail: info@apothekemuenster.de
Grippeschutzimpfung in der Apotheke
Von Oktober bis Dezember TÄGLICH zu den regulären Öffnungszeiten ohne Voranmeldung. Eine Terminvereinbarung ist weiterhin sowohl online als auch telefonisch möglich. Bitte beachten Sie, dass die letzte Impfung am Vormittag um 12.45 Uhr und am Nachmittag um 18.15 Uhr stattfindet.
Zu den oben genannten Impfzeiten können Sie jederzeit vorbeikommen.
Mit Inkrafttreten des Pflegebonusgesetzes am 29. Juni 2022 wurde u.a. die Grippeschutzimpfung in Apotheken in die Regelversorgung überführt. Eine entsprechende Neuregelung trat gemeinsam mit dem Coronabonus für Pflegekräfte in Kraft. Danach sind Apothekerinnen in einer öffentlichen Apotheke in Zukunft grundsätzlich zur Grippeschutzimpfung berechtigt, wenn sie dafür entsprechend ärztlich geschult wurden.
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