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Corona Schnelltest

 

Anmessung von Kompressionsstrümpfen

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Covid-19 Schnelltest

Herzlich Willkommen in der Covid-19-Teststation Apotheke Münster!

Da die Nachfrage an Schnelltests und PCR-Tests stark abgenommen hat, bitten wir um kurze telefonische Voranmeldung damit wir Ihnen sagen können zu welcher Zeit eine Abstrichnehmerin im Haus ist.

Angesichts des Infektionsgeschehens wird die Coronavirus-Testverordnung über den 25. November 2022 hinaus verlängert. Dabei steht der Schutz von Bevölkerungsgruppen im Vordergrund, die weiterhin ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben.

 

Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben folgende Personen ohne Symptome:

  • Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
    • voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • Entbindungseinrichtungen
    • Obdachlosenunterkünfte
    • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.

Ansprüche auf Testung bestehen für Besucherinnen und Besucher, Angestellte und Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen bis einschließlich 28. Februar 2023.

Im Übrigen wird die Coronavirus-Testverordnung aus Abwicklungs- und Abrechnungsgründen bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Damit wird sichergestellt, dass jeder Leistungserbringer, der innerhalb der genannten Fristen abrechnet, für seine rechtmäßig erbrachten Leistungen eine Vergütung erhält.

TESTSTATION APOTHEKE MÜNSTER
Mainstr. 45
70376 Stuttgart
Tel.: 0711 – 591531
Fax: 0711 – 592435
www.apothekemuenster.de
E-Mail: info@apothekemuenster.de

PoC-PCR-Test/RT-PCR-Test

Wir bieten ab sofort ein zusätzliches Corona-Testverfahren an:

Die Nukleinsäure-Amplifikationstechnik (NAT-Verfahren oder Poc-PCR-Verfahren) ist ein molekulares Schnelltestverfahren zum Nachweis der sogenannten Nukleinsäure und liefert einen genauso zuverlässigen Nachweis auf das Corona-Virus wie der PCR-Test. Im Unterschied zum PCR-Testverfahren liegt das Ergebnis bereits nach gut 15 Minuten vor. Eine Angabe des Ct-Wertes erfolgt nicht.

Das NAT-Testverfahren ist in der gesamten EU und fast nahezu weltweit anerkannt. Die Testnachweise sind demnach auch gültig für Reisen ins Ausland. Bitte informieren Sie sich beim jeweiligen Land genau über die Anerkennung des PoC-PCR-Verfahrens. Wir übernehmen für Reisende keine Haftung. Die Kosten für Reisende inklusive ausgestelltem Zertifikat belaufen sich auf 59 €.

Für bestimmte Personen mit Anspruch auf einen PCR-Test nach TestV haben (Nachweis durch offizielle Teststelle) ist der PCR-Test kostenlos!

PCR-Tests nach TestV werden von uns in das Bioscientia MVZ Labor nach Karlsruhe geschickt. Die Auswertung erfolgt nur unter der Woche und kann 1-2 Werktage dauern.

Sollte ihr positiver Antigenschnelltest durch den PCR-Test bestätigt werden, so können Sie sich bei uns in der Apotheke, nach Ablauf ihrer Quarantänepflicht, ein Genesenenzertifikat ausstellen lassen.

Genesenenzertifikate dürfen nur nach Vorlage eines RT-PCR-Tests oder anhand eine PoC-PCR(NAT-Verfahren) ausgestellt werden. Die Ausstellung eines Genesenenzertifikats durch einen positiven Antigen-Schnelltest ist nicht zulässig.

 

TESTSTATION APOTHEKE MÜNSTER
Mainstr. 45
70376 Stuttgart
Tel.: 0711 – 591531
Fax: 0711 – 592435
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E-Mail: info@apothekemuenster.de